Das Bundesamt für Statistik führt jährlich eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durch.

Damit diese Statistik erstellt werden kann, ist das Bundesamt für Statistik auf die Hilfe der Gemeinden, WohnungseigentümerInnen und Liegenschaftsverwaltungen angewiesen. Die Mitarbeit an der Zählung ist gemäss Bundesstatistikgesetz obligatorisch.

Wir bitten deshalb alle EigentümerInnen, sämtliche per 1. Juni 2025 leerstehenden Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche zur Vermietung resp. Verkauf vorgesehen sind, bis zum 30. Mai 2025 beim Gemeindebauamt zu melden. Es werden die Angaben gemäss dem untenstehenden Formular benötigt. 

Für Ihre wertvolle Mitarbeit danken wir Ihnen bestens.

Gemeindebauamt

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