Jede Adressänderung ist gemäss dem Gesetz über die Einwohnerkontrolle der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen zu melden.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionTelefonKontakt
Name Verantwortlich Telefon

Preis

CHF 20.00
Sie erhalten zusammen mit Ihrer Niederlassungsbescheinigung eine Rechnung.

Bemerkung

Bitte vergessen Sie nicht sich bei Ihrer bisherigen Wohngemeinde abzumelden.

Ausländische Staatsangehörige, welche vom Ausland oder von einem anderen Kanton zuziehen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen beim Amt für Bevölkerung und Migration sowie bei der Gemeindekanzlei melden.
Ausländische Staatsangehörige, welche innerhalb vom Kanton Freiburg umziehen, müssen sich nur bei der Gemeindekanzlei melden.

Unterlagen

Schweizer Bürger
Damit wir die Anmeldung vornehmen können, müssen Sie Ihren Heimatschein an folgende Adresse schicken: Gemeindekanzlei, Dorfstrasse 22, 3184 Wünnewil
Den Heimatschein erhalten Sie bei der Abmeldung bei Ihrer vorherigen Wohnsitzgemeinde.
Bitte schicken/mailen Sie uns ausserdem folgende Unterlagen:
-Kopie Krankenkassenkarte oder -police
-Mietvertrag (wenn vorhanden)
-Geburtsscheine der Kinder

Ausländische Staatsangehörige
Bitte schicken/mailen Sie uns folgende Unterlagen:
-Pass oder Personalausweis
-Aufenthaltsbewilligung (falls schon vorhanden)
-Geburtsschein der Kinder
-Mietvertrag (wenn vorhanden)
-Kopie der Krankenkassenkarte oder -police

Verfahren

Sobald wir alle nötigen Angaben und Unterlagen erhalten haben, können wir die Anmeldung vornehmen. Ihnen wird anschliessend die Niederlassungsbescheinigung sowie eine Informationsbroschüre über die Gemeinde zugeschickt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.