Einwohnerkontrolle: Wohnsitzbestätigung

Eine Wohnsitzbescheinigung kann online oder direkt am Schalter der Gemeindekanzlei Wünnewil-Flamatt bestellt werden.


EINE WOHNSITZBESTÄTIGUNG ONLINE BESTELLEN
Sie können eine Wohnsitzbescheinigung bestellen, indem Sie unten auf die Schaltfläche klicken.

Achtung:

  • Diese Bescheinigung ist nur für bestimmte Behördengänge gedacht (Heirat, Vaterschaftsanerkennung, Bank, Post usw.).
  • Für eine Immatrikulation eines Fahrzeugs wird eine andere Bescheinigung benötigt, welche Sie telefonisch (026 497 57 00) oder am Schalter der Gemeindekanzlei beziehen können.
  • Für den Fall, dass Sie Ihre Wohnsitzbestätigung zur Erklärung an eine ausländische Botschaft benötigen (Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, Heirat im Ausland etc.) bitten wir Sie persönlich am Schalter vorbeizukommen.



Um eine Wohnsitzbescheinigung online zu bestellen, benötigen Sie:

  • einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass).
  • eine Online-Bezahlmethode (Twint, Kreditkarten: Visa, Mastercard, PostFinance).
  • möglicherweise eine Vollmacht, wenn Sie eine Wohnsitzbescheinigung für eine andere Person bestellen.


Kosten:
Die Gebühren für eine Wohnsitzbestätigung betragen 10.00 Franken.

Wie gehen Sie vor?

  1. Melden Sie sich im virtuellen Schalter des Kantons Freiburg an oder erstellen Sie gegebenenfalls ein Konto.
  2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
  3. Fügen Sie Kopien der angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
  4. Bestätigen Sie die Bestellung der Wohnsitzbescheinigung.


Nächste Schritte

  1. Die Gemeinde bearbeitet Ihre Wohnsitzbescheinigungs-Bestellung innerhalb von 48 Arbeitsstunden.
  2. Die Wohnsitzbescheinigung wird Ihnen in der Rubrik «Meine Dokumente» im virtuellen Schalter übermittelt. Sie erhalten eine Benachrichtigung vom virtuellen Schalter an die angegebene E-Mailadresse, wenn Ihre Wohnsitzbescheinigung ausgestellt ist. 



EINE WOHNSITZBESTÄTIGUNG AM SCHALTER BEZIEHEN
Um eine Wohnsitzbescheinigung zu erhalten, können Sie auch persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei vorbeikommen.

Dafür ist erforderlich:

  • einen Identitätsausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • möglicherweise eine Vollmacht, wenn Sie eine Wohnsitzbescheinigung für eine andere Person abholen möchten


KOSTEN:
Die Gebühren für eine Wohnsitzbestätigung betragen 10.00 Franken.

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