Was gehört dazu?

  • Neon- und Energiesparlampen

Was gehört nicht dazu?

  • Glühbirnen

Tipps

Leuchtstoffrähren und Energiesparlampen können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden.

Wichtig

Leuchstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Sammelstellen