Seit Einführung der Gegenwartsbesteuerung im 2001 füllen die Steuerpflichtigen jährlich eine Steuererklärung aus, welche bei der Kantonalen Steuerverwaltung eingereicht wird. Die Steuerveranlagung der Steuerverwaltung bildet die Grundlage für die Berechnung der Steuern. Die Gemeinde erhebt auf dieser Basis die Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen und die Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen. Weiter werden mit der ordentlichen Gemeindesteuerrechung die Feuerwehr- und Liegenschaftssteuer erhoben. Gemäss Vereinbarung mit den Kirchen stellt die Gemeinde auch die Kirchensteuern für die natürlichen Personen in Rechnung.

Ordentliche Gemeindesteuern

Entwicklung der Steuersätze in % des Staatssteuerbetrages

Einkommenssteuern / Gewinnsteuern / Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022
Gemeindesteuern natürliche Personen 85.7 85.7 85.7 82.0 82.0 82.0
Gemeindesteuern juristische Personen 85.7 85.7 85.7 85.7 85.7 85.7
Katholische Kirche natürliche Personen 12.0 12.0 12.0 12.0 12.0 12.0
Reformierte Kirche natürliche Personen 10.0 10.0 10.0 10.0 10.0 10.0
Vermögenssteuern / Kapitalsteuern / Jahr            
Gemeindesteuern natürliche Personen 85.7 85.7 85.7 82.0 82.0 82.0
Gemeindesteuern juristische Personen 85.7 85.7 85.7 85.7 85.7 85.7
Katholische Kirche natürliche Personen 20.0 20.0 20.0 20.0 20.0 20.0
Reformierte Kirche natürliche Personen 15.0 15.0 15.0 15.0 15.0 15.0
             
Feuerwehrersatzabgabe vom Fr. Staatssteuer
(vom vollendeten 20. bis 50. Altersjahr)
           
Alleinstehende und Verheiratete (mind. 25 max. 300) 4.0 4.0 4.0 4.0 4.0 4.0
             
Liegenschaftssteuern vom Steuerwert der Liegenschaft 0.18 0.18 0.18 0.18 0.18 0.18
             


Besondere Gemeindesteuern

Gewinn- und Mehrwertsteuern auf Grundstückverkehr
60% der Staatssteuer

Handänderungssteuern
100% der Staatssteuer

Hundesteuer
Fr. 70.- pro Hund

Erbschafts- und Schenkungssteuern
66.7 der Staatssteuer (gültig seit 01.01.2000)

Besondere Besteuerung der Liegenschaften von Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen

Auf die Erhebung dieser Steuer verzichtet die Gemeinde.


Weitere Informationen erteilen Ihnen:
Gemeindekasse
Steuerverwaltung