Garantieerklärung / Unterhaltsbürgschaft bei Einreisevisum Ausländer
Zuständige Abteilung: Gemeindekasse Die Gemeinde hat bei visumpflichtigen Einladungen von Besuchern ausländischer Nationalität und Unterhaltsbürgschaften eine Stellungnahme über die finanzielle Situation des Gesuchstellers abzugeben. Um diese Prüfung vornehmen zu können, muss der Gesuchsteller folgende Unterlagen bei der Gemeindekasse einreichen oder abgeben:
Die Gemeinde prüft anhand der Unterlagen, ob der Gesuchsteller in der Lage ist für die finanziellen Verpflichtungen der visumpflichtigen Person aufzukommen. Es ist zu beachten, dass bei fehlenden Unterlagen das Dossier nicht bearbeitet werden kann. Die von der Gemeindekasse unterschriebene Garantieerklärung / Unterhaltsbürgschaft muss anschliessend dem Amt für Bevölkerung und Migration in Granges-Paccot zugestellt werden. Der definitive Entscheid, ob ein Visum erteilt wird, liegt beim Amt für Bevölkerung und Migration. Zuständiges Kantonales Amt: Amt für Bevölkerung und Migration
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