Abmeldung für Schweizer und Schweizerinnen
Damit wir Sie ordnungsgemäss abmelden können, müssen Sie den Wegzug innert 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung melden. Zur Abmeldung benötigen wir Ihre Niederlassugnsbescheinigung, welche Sie beim Zuzug oder bei Ihrer Volljährigkeit erhalten haben. Sie erhalten von uns Ihren Heimatschein, welchen Sie benötigen um sich bei der neuen Gemeinde anzumelden. 

Abmeldung für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige, welche innerhalb der Schweiz umziehen, können dieses direkt bei der Gemeindekanzlei melden. Zur Abmeldung benötigen wir die Niederlassungsbescheinigung.
Ausländische Staatsangehörige, welche ins Ausland ziehen, müssen dies bei der Gemeindekanzlei sowie beim Amt für Bevölkerung und Migration in Granges-Paccot melden.

Zuständiges Kantonales Amt: Amt für Bevölkerung und Migration

Preis

gratis

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