Anzahlungen
Die Steuern werden mittels 9  Anzahlungen und einer Schlussrechnung einkassiert. Die Anzahlungen werden auf der Basis der Vorjahressteuer errechnet, wobei eine Rate einem Neuntel des Gesamtbetrages entspricht. Die Schlussrechnung wird erstellt, sobald die Kantonale Steuerverwaltung das Steuerkapitel veranlagt hat. Die Anzahlungstermine sind jeweils von Ende April bis Ende Dezember. Die Schlussrechnung erfolgt im darauffolgenden Jahr. Es besteht auch die Möglichkeit, den Gesamtbetrag zum Voraus - d.h. per 30. April - zu bezahlen. Wenn Sie diese Variante wählen, profitieren Sie von einem Skonto, der jährlich durch den Gemeinderat festgelegt wird. Mit dem zusätzlichen, leeren Einzahlungsschein kann der Steuerpflichtige die Differenz zwischen den fakturierten Anzahlungen und dem Steuerbetrag gemäss Steuererklärung bis zum 30. April des Folgejahres zahlen, um den Ausgleichszins zu vermeiden.

Anpassung Steueranzahlungen
Die Gegenwartsbesteuerung macht es relativ schwierig, die Anzahlungen genau zu rechnen. Deshalb ist es wichtig, dass Steuerpflichtige melden, wenn grössere Veränderungen der finanziellen Situation eintreten (Bsp. Aufnahme, Abnahme der Erwerbstätigkeit, usw.). Wollen Sie Ihre Steueranzahlungen anpassen lassen, weil sich Ihre Situation geändert hat, so nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.

Der Gemeinderat legt die Zinssätze jährlich fest. Für das Jahr 2014 gelten folgende Sätze:

Skonto
Wer bis zum 30. April des Steuerjahres den vollen Anzahlungsbetrag der 9 Raten bezahlt, erhält eine Skonto von 0.2% pro Rata temporis.

Vergütungszins
Der Zinssatz des Vergütungszinses, der für zuviel bezahlte Beträge gutgeschrieben wird, betragt 0.2%.

Verzugszins
Für verspätete Zahlungen wird ein Verzugszins von 3% berechnet.

Ausgleichszins
Sind die fakturierten Anzahlungen zu tief, so wird ab dem 1. Mai des Folgejahres auf der Schlussrechung ein Ausgleichszins von 0.2% erhoben.

Steuerabrechnungen
Für die Bezahlung der Schlussrechnung wird eine Frist von 30 Tagen gewährt. In Ausnahmefällen kann eine Zahlungsvereinbarung vereinbart werden. Nehmen Sie in diesem Fall mit uns telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf. Für verspätet bezahlte Schlussrechnungen wird ein Verzugszins berechnet und in Rechnung gestellt.

Bezahlung per Internet
Die Einzahlungsscheine erhalten für jedes Steuerjahr eine neue Referenznummer. Damit wir Ihre Zahlungen in unserem System fehlerfrei zuteilen können, ist bei der Zahlung via E-Banking zwingend die Referenznummer anzupassen.

Zuständiges Kantonales Amt: Kantonale Steuerverwaltung

Zugehörige Objekte