Der Bundesrat hat das Verfahren zur Eintragung einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft im Detail geregelt. Er hat am 28.06.2006 eine entsprechende Änderung der Zivilstandsverordnung verabschiedet, die mit dem Partnerschaftsgesetz auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Gleichgeschlechtliche Paare können eine Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten begründen.

Näheres zur eingetragenen Partnerschaft erfahren Sie beim Zivilstandsamt des Sensebezirks.

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